
Haben Sie in Ihrer Nachbarschaft, im Verein oder im persönlichen Umfeld eine Situation beobachtet, die Sie beschäftigt? Ein Kind wirkt plötzlich verändert, zieht sich zurück, ist häufig traurig oder ängstlich. Vielleicht gibt es auch Hinweise auf Vernachlässigung oder Gewalt.
Nehmen Sie Ihre Beobachtung ernst. Sie müssen nicht selbst einschätzen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Wenn Sie sich Sorgen um ein Kind machen, können Sie sich an das Jugendamt des Landkreises Leipzig wenden. Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes nehmen Hinweise auf und prüfen, ob und welcher Handlungsbedarf besteht.
Jugendschutz soll junge Menschen vor Gefährdungen schützen und sie gleichzeitig dabei unterstützen, mit Herausforderungen und Risiken eigenverantwortlich umzugehen. Damit begegnet er uns im Alltag häufiger, als wir denken: beim Umgang mit Alkohol und Tabak, bei Veranstaltungen und Partys, bei Filmen und Spielen oder bei der Nutzung sozialer Medien.
Den Rahmen geben Gesetze vor: Das Jugendschutzgesetz regelt zum Beispiel den Schutz von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum sowie beim Konsum bestimmter Medien.
Festlegungen zum Jugendschutz im Internet, im Rundfunk und Fernsehen befinden sich im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
Im Jugendarbeitsschutzgesetz sind Altersgrenzen, Arbeitszeiten, Pausen und weitere wichtige Regelungen für Ferienjobs und Berufsausbildung enthalten.
Jugendschutz bedeutet dabei mehr als Altersgrenzen vorzugeben. Gesetze setzen einen wichtigen Rahmen – sie können aber nicht jede Situation im Alltag regeln. Eltern sind für ihre Kinder wichtige Ansprechpartner und Vorbilder, gerade wenn es um den Umgang mit Alkohol und anderen Risiken geht. Ein offenes Gespräch, klare Regeln und eine Haltung, die Risiken ernst nimmt, können dabei mehr bewirken als gesetzliche Vorgaben allein. Dabei geht es nicht darum, jedes Risiko fernzuhalten, sondern Jugendliche dabei zu unterstützen, Schritt für Schritt einen verantwortungsvollen Umgang damit zu entwickeln.
Eine Frage, die sich viele Eltern irgendwann stellen: Was ist für Jugendliche erlaubt – und was nicht? Hier stehen Änderungen an: Das Bundeskabinett hat im August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die bisherige Ausnahmeregelung für 14- und 15-Jährige abgeschafft werden soll. Künftig sollen auch sie in Begleitung ihrer Eltern keinen Alkohol in der Öffentlichkeit trinken oder erwerben dürfen.
Nach der geplanten Neuregelung soll für den Kauf und Konsum von Bier, Wein oder Sekt ausnahmslos die Altersgrenze von 16 Jahren gelten. Spirituosen wie Schnaps, Wodka oder Likör bleiben für unter 18-Jährige grundsätzlich nicht erlaubt.
Mit der geplanten Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“ soll der Schutz der gesundheitlichen Entwicklung junger Menschen gestärkt werden.
Derzeit befinden sich die neuen gesetzlichen Vorgaben noch im Gesetzgebungsverfahren. Über den aktuellen Stand informiert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Landratsamt Landkreis Leipzig

Sie machen sich Sorgen um ein Kind?
Bei akuter Gefahr: Polizei: 110 | Rettungsdienst: 112
Bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung: Tel.: 0151 26408776, E-Mail: kindeswohlgefaehrdung@lk-l.de
Weitere Informationen und Ansprechpersonen: www.landkreisleipzig.de/themenwelten/soziales/kinder-jugend-und-familie/beratung-und-hilfen/asd-sozialraeume
Mehr zum Thema Kinder- und Jugendschutz
Was gilt für Eltern, Gewerbetreibende und Veranstalter? Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BmBFSFJ) informiert über die gesetzlichen Regelungen und bietet weiterführende Informationen zum Kinder- und Jugendschutz.
www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendschutz