Damit geregelt ist, wer im Falle einer schweren Erkrankung für eine Person handeln darf, sollte der Wille in einer Vorsorgevollmacht festgehalten werden. In der Patientenverfügung wird unter anderem festgelegt, wie man in der Sterbephase oder bei unheilbaren Krankheiten im Endstadium behandelt – oder nicht behandelt – werden möchte. Eine Patientenverfügung gilt nur, wenn der Betroffene seinen Willen nicht mehr äußern kann.
Wichtig ist, dass jeder Bürger zusätzlich zur Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht haben sollte, um gerichtliche Verfahren zu vermeiden.
Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen erhalten im Sozialamt individuelle Beratung zu Krankheitsbild, Alltagshilfe und vielem mehr. In Kooperation mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft und dem Projekt „Demenz Partner“ werden kostenfreie Informationskurse angeboten. Um die Gefühlswelt von Demenzbetroffenen besser zu verstehen, können Interessierte den Demenz-Simulator nutzen.
• Alltagsbegleiter unterstützen Menschen ab 60 Jahren ohne Pflegegrad ehrenamtlich bei Einkäufen, Freizeitgestaltung oder kleinen Haushaltsarbeiten. Ehrenamtliche erhalten eine Aufwandsentschädigung von bis zu 80 Euro monatlich.
• Nachbarschaftshelfer können pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 für bis zu 40 Stunden monatlich unterstützen, etwa bei Einkäufen oder im Haushalt. Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag über die Pflegekasse des Betroffenen. Um ein Nachbarschaftshelfer zu werden, kann jede volljährige Person sich bei der Pflegekasse als Nachbarschaftshelfer anerkennen lassen, nachdem ein entsprechender Grundkurs absolviert wurde. Die Kosten hierfür werden von der eigenen Pflegekasse übernommen.
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Die Volkshochschule Landkreis Leipzig bietet vielfältige Seniorenangebote, die zur Gesundheitsförderung, kulturellen Teilhabe und lebenslangen Bildung beitragen. Interessierte erhalten dort ausführliche Informationen und Beratung.
Sozialamt Landkreis Leipzig
Brauhausstraße 8, Haus 10, Zimmer 112, 04552 Borna
Tel.: 03433 241-2137
E-Mail: pflegenetzwerk@lk-l.de